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   VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002   

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VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002 (https://dejure.org/2008,9166)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2008 - 19 BV 07.3002 (https://dejure.org/2008,9166)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 19 BV 07.3002 (https://dejure.org/2008,9166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslegung von § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zuteilung eines zusätzlichen betriebsindividuellen Betrags als Betriebsinhaber in besonderer Lage; Auslegung von § 15 Abs. 4 S. 4 Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV) in Übereinstimmung mit § 15 Abs. 5a S. 1 Nr. 2 BetrPrämDurchfV; ...

  • Judicialis

    BetrPrämDurchfV § 15 Abs. 4 Satz 4; ; VO EG 1782/2003 Art. 40; ; VO (EG) 795/2004 Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subventionen; Anpassungshilfen; Stilllegungsprämien; Zuwendungen: Betriebsinhaber; besondere Lage; Investitionen; Stichtag; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2008 - 8 A 11113/07

    Berechnung landwirtschaftlicher Betriebsprämien für Betriebsinhaber in besonderer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Dies verkennt das OVG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2008 (Az.: 8 A 11113/07, juris), in der die Auffassung vertreten wird, es komme auf die am 31. Dezember 2004 vorhandenen Tiere an.

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verordnungsgeber in § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV die Formulierung, der zusätzliche Viehbestand müsse bis zum 31. Dezember 2004 "vorhanden sein", nicht aber die Formulierung, der Bestand müsse bis zum 31. Dezember 2004 "vorhanden gewesen sein", gewählt hat (so aber offenbar OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

    Derartige Umstände sind - ungeachtet der hier infolge der Umstellung des produktionsbezogenen Förderungssystems zum 1. Januar 2005 zusätzlich vorliegenden besonderen Umstände (vgl. hierzu näher unter 4.) - bereits grundsätzlich nicht geeignet, die Ernsthaftigkeit der gesamten Investition in Frage zu stellen oder gar eine Missbrauchsabsicht zu begründen, der es im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu begegnen gilt (so aber offenbar OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

    Auch der Vergleich mit der in § 15 Abs. 5 a Satz 1 Nr. 2 BetrPrämDurchfV enthaltenen Formulierung "bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004" bedingt, wie das Verwaltungsgericht mit Recht festgestellt hat, nicht, dass die in § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV gewählte Formulierung "bis zum 31. Dezember 2004", die den Zusatz "zum Ablauf des" nicht enthält, so zu verstehen wäre, dass es sich dabei um die Festlegung eines festen Stichtags handelte (so aber OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

    Aus dem Fehlen hinreichend deutlicher Formulierungen für § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV folgt jedoch nicht, dass es sich hierbei um eine "strenge" Stichtagsregelung handeln würde, die auf den Tierbestand am 31. Dezember 2004 abstellt (dies verkennt das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.1.2008 - 8 A 11113/07 -, juris).

  • BVerwG, 13.02.1990 - 3 C 27.87

    Berücksichtigung ausschließlich der im Betriebsentwicklungsplan ausgewiesenen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang ausführe, dass das Fehlen eines schriftlichen Vermerks über die Erweiterung nicht zu Lasten des Betriebsinhabers gehen dürfe, berücksichtige dies nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.2.1990, Az.: 3 C 27.87, juris), nach der nicht schriftlich festgehaltene Planungsabsichten zu Lasten des Landwirts gingen.

    Die vom Beklagten insoweit herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1990 - 3 C 27/87 - (juris) steht dem nicht entgegen.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Die Gerichte dürfen sich nicht in die Rolle einer normsetzenden Instanz begeben (vgl. BVerfGE 96, 375 [394]).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Durch Stichtagsregelungen entstehende Härten müssen nur dann hingenommen werden, wenn deren Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegeben Sachverhalt, sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 101, 239 [270]; 75, 78 [106]; BayVGH, B.v. 23.5.2006 - 25 ZB 04.3508, Juris) und auch im Hinblick auf das System der Gesamtregelung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]; 87, 1 [47]).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Durch Stichtagsregelungen entstehende Härten müssen nur dann hingenommen werden, wenn deren Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegeben Sachverhalt, sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 101, 239 [270]; 75, 78 [106]; BayVGH, B.v. 23.5.2006 - 25 ZB 04.3508, Juris) und auch im Hinblick auf das System der Gesamtregelung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]; 87, 1 [47]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Durch Stichtagsregelungen entstehende Härten müssen nur dann hingenommen werden, wenn deren Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegeben Sachverhalt, sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 101, 239 [270]; 75, 78 [106]; BayVGH, B.v. 23.5.2006 - 25 ZB 04.3508, Juris) und auch im Hinblick auf das System der Gesamtregelung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]; 87, 1 [47]).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Durch Stichtagsregelungen entstehende Härten müssen nur dann hingenommen werden, wenn deren Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegeben Sachverhalt, sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 101, 239 [270]; 75, 78 [106]; BayVGH, B.v. 23.5.2006 - 25 ZB 04.3508, Juris) und auch im Hinblick auf das System der Gesamtregelung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]; 87, 1 [47]).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Durch Stichtagsregelungen entstehende Härten müssen nur dann hingenommen werden, wenn deren Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegeben Sachverhalt, sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 101, 239 [270]; 75, 78 [106]; BayVGH, B.v. 23.5.2006 - 25 ZB 04.3508, Juris) und auch im Hinblick auf das System der Gesamtregelung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]; 87, 1 [47]).
  • VGH Bayern, 23.05.2006 - 25 ZB 04.3508
    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
    Durch Stichtagsregelungen entstehende Härten müssen nur dann hingenommen werden, wenn deren Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegeben Sachverhalt, sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 101, 239 [270]; 75, 78 [106]; BayVGH, B.v. 23.5.2006 - 25 ZB 04.3508, Juris) und auch im Hinblick auf das System der Gesamtregelung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]; 87, 1 [47]).
  • VGH Bayern, 17.07.2008 - 19 ZB 08.1232

    Anwendbarkeit von § 10 Abs. 1 MOG auf Betriebsprämien; Vertrauensschutz nach Art.

    Danach muss, soweit - wie hier - die Erweiterung des Viehbestandes aus eigener Nachzucht erfolgt, der zusätzliche Viehbestand bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einmal in Höhe von 50 v. H. bis zum 31. Dezember 2004 im Betrieb vorhanden gewesen sein (vgl. BayVGH, B. v. 6.5.2008 - 19 BV 07.3002 - Juris).

    Insoweit ist ferner auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den zusätzlich erforderlichen Viehbestand im Fall der Nachzucht bereits auf 50 v. H. begrenzt hat (§ 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV) und dieser nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. B. v. 6.5.2008 - 19 BV 07.3002 - Juris) im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2004 auch nicht fortwährend, sondern lediglich mindestens einmal vorhanden gewesen sein muss.

  • VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 3 K 07.915

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Investition;

    Damit kommt es auf die Frage, ob die Regelung so auszulegen ist, dass am Stichtag 31. Dezember 2004 die Hälfte des Aufstockungsbestandes im Betrieb sein muss (so die Auffassung des Beklagten), oder dass einmal bis zum 31. Dezember 2004 die Hälfte des Aufstockungsbestand erreicht sein muss (so BayVGH vom 6.5.2008, 19 BV 07.3002; ebenso VG Augsburg vom 25.9.2007, Au 3 K 06.1100) nicht an.
  • VG Koblenz, 05.09.2008 - 4 K 1710/07

    Landwirtschaftsrecht - Subventionsrecht - Gewährung eines betriebsindividuellen

    Lediglich für den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Investitionen in die Erweiterung durch Nachzucht ist eine eigenständige Regelung in § 15 Abs. 4 S. 4 BetrPrämDurchfV vorgesehen, welche für die Höhe der Prämie von Bedeutung ist (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.01.2008 -- 8 A 11113/07.OVG - und BayVGH Beschluss vom 06.05.2008 - 19 BV 07.3002 - juris).
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